Gültigkeitsdauer der Wohnungsbewerbung

Sobald uns ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen von Ihnen vorliegt, bleibt Ihre Bewerbung für drei Monate aktiv. Sollten Sie nach Ablauf dieser drei Monate weiterhin vorgemerkt bleiben wollen, bitten wir um kurze Mitteilung, so dass wir dann die Gültigkeit Ihrer Bewerbung für weitere drei Monate verlängern können.
Ebenso bitten wir um kurzen Bescheid falls Sie während der Gültigkeitsdauer Ihrer Bewerbung anderweitig eine Wohnung gefunden haben.

 

Erwerb einer Mitgliedschaft

Die Genossenschaft darf satzungsgemäß Nutzungsverträge nur mit Mitgliedern abschließen. Zum Erwerb einer Mitgliedschaft -1 Geschäftsanteil = 260,00 € -bedarf es der Zulassung durch den Vorstand. Zusätzlich ist eine Beitrittsgebühr von 30,00 € fällig. Diese ist erst nach Zusage einer Wohnung zu entrichten.
Die Anzahl der insgesamt zu erwerbenden Geschäftsanteile richtet sich nach der Größe der angemieteten Wohnung -je Zimmer 1 Geschäftsanteil ä 260,00 €. Für Wohnungen, die mit einer Einbauküche ausgestattet sind, sowie für 1-Zimmer-Wohnungen wird ein zusätzlicher Geschäftsanteil fällig.
Die Geschäftsanteile sind vor Bezug einer Wohnung, spätestens bei Schlüsselübergabe, zu entrichten.

 

Beendigung der Mitgliedschaft bzw. des Mietverhältnisses

Die Beendigung der Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres, also zum 31.12. erfolgen und muss bis spätestens 30.09. desselben Jahres schriftlich angezeigt werden. Die Auszahlung des jeweiligen Geschäftsguthabens erfolgt dann zum 30.06. des Folgejahres.
Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hingegen kann schriftlich bis jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende erfolgen.

Tierhaltung

Tierhaltung in unseren Wohnungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, hierzu zählen nicht Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen etc. Die Genehmigung wird von uns stets widerruflich erteilt. Wir genehmigen die Katzenhaltung, wenn diese als reine „Stubenkatzen“ gehalten werden. Eine Belästigung der Mitbewohner durch Streunen im Treppenhaus und den gemeinschaftlichen Außenanlagen soll hierdurch vorgebeugt werden.
Der Hundehaltung stimmen wir nur unter bestimmten Voraussetzungen zu:
Das Tier darf nicht unter die Kategorie der „Kampfhunde“ fallen und darf nicht größer als ca. 50 cm sein. Die Aufsicht des Hundes durch den Mieter muss zu jeder Tages-und Nachtzeit gewährleistet sein, so dass es zu keiner Belästigung der anderen Mitbewohner kommt.

 

Hier finden Sie diese Information nochmal als Download.